Die neue COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung |
© Doris Wenischnigger |
Liebe Naturfreunde-Mitglieder, liebe Naturfreunde-Familie, ganz Europa befindet sich gerade in einer intensiven zweiten Corona-Infektionswelle. Leider sind auch in Österreich die Infektionszahlen rasant angestiegen. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken und unser Gesundheitssystem nicht zu überlasten, gibt es auch in Österreich einen zweiten Lockdown. Ab 3. November 2020 tritt die neue COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung in Kraft und gilt momentan bis 30. November 2020. Details > Hier zusammengefasst die wichtigsten Regelungen: VeranstaltungenVeranstaltungen sind grundsätzlich untersagt. Darunter fallen auch „geplante Zusammenkünfte und Unternehmungen zu körperlichen und geistigen Ertüchtigung und Erbauung“. Dh. es dürfen momentan keine Naturfreunde-Veranstaltungen durchgeführt werden! Sportausübung im privaten BereichDie Naturfreunde empfehlen Sport und Bewegung an der frischen Luft. Bitte befolgt folgende Regeln: 1. Nur gesund in die Natur und auf die Berge: Bedenke das Infektionsrisiko für andere und die coronabedingten Erschwernisse bei Rettungseinsätzen. 2. Abstand halten – mindestens 1 Meter: Bei der Sportausübung muss laut Gesetz ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden. Dieser Abstand kann kurzfristig z. B. zu Sicherungs- und Hilfeleistungen unterschritten werden. 3. (Berg-)Sport nur in Kleingruppen: Outdoor sind maximal 6 erwachsene Personen zuzüglich deren minderjährigen Kinder, oder Kindern, denen gegenüber eine Aufsichtspflicht besteht (jeweils maximal sechs), erlaubt. Diese Gruppe darf aus maximal zwei verschiedenen Haushalten stammen. 4. Gewohnte Rituale unterlassen: z. B. Händeschütteln, Umarmungen, Gipfelbussi, Trinkflasche anderen anbieten etc. 5. Hygieneregeln beachten: Speziell bei der Nutzung von Sportgeräten durch mehrere Personen regelmäßig Händewaschen oder desinfizieren. Mund-Nasen-Schutz und Desinfektionsmittel im Rucksack mitnehmen. 6. Erste-Hilfe: Als Ersthelfer nach den allgemein üblichen und aktuellen Erste-Hilfe-Richtlinien vorgehen und zusätzlich einen Mund-Nasen-Schutz sowie Einweghandschuhe verwenden. 7. Bei Fahrgemeinschaften maximal 2 Personen pro Sitzreihe. Zusätzlich ist ein enganliegender MNS zu tragen. Naturfreundehütten und -häuser Naturfreundehütten und -häuser sind bis 30. November geschlossen. Es ist keine Beherbergung möglich. Es besteht die Möglichkeit Speisen zur Abholung anzubieten – allerdings nur zwischen 6 und 20 Uhr. Die Lieferung von Speisen ist rund um die Uhr möglich. Die Naturfreunde-Bewegung steht für verantwortliches Handeln und Rücksicht auf Andere. Wir sind überzeugt davon, dass der notwenige Zusammenhalt Erfolg bringen wird. Mit einem herzlichen „Berg frei“! Andreas Schieder | Günter Abraham Vorsitzender | Bundesgeschäftsführer |